Finanzierung einer Psychotherapie
Was kostet eine Psychotherapie?
Eine Psychotherapieeinheit kostet zwischen € 80 und € 130. Die Krankenkassen refundieren einen gewissen Kostenanteil.
Im sogenannten "Tiroler Modell" übernehmen die Krankenkassen einen Großteil der Psychotherapiekosten. Es bleibt ein gewisser Selbstbehalt, der wiederum bei jeder Kasse unterschiedlich ausfällt. Befreit vom Selbstbehalt sind nur Personen, die auch von den Rezeptgebühren befreit sind, was schriftlich nachgewiesen werden muss.
Psychotherapieplätze im Tiroler Modell werden jedoch nur für schwere und schwerste Störungen bewilligt.
Welche Art der Abrechnung über die Krankenkasse empfehlenswert und geeignet ist, sollte mit der Psychotherapeut:in besprochen werden.
Für die Verrechnung mit der Krankenkasse gibt es derzeit zwei übliche Modelle
1. Zuschuss durch die Krankenkasse
Es gibt die Möglichkeit von der Krankenkasse einen Zuschuss von derzeit
- € 33,70 (ÖGK),
- € 46,60 (BVAEB),
- € 45,00 (SVS),
- € 65,00 (KUF)
pro Psychotherapiestunde zu beantragen, sofern eine Psychotherapeut:in feststellt, dass eine "krankheitswertige Störung" vorliegt.
Es ist notwendig, vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung (formlos oder über ein Formular von der Psychotherapeut:in) einzuholen, um den Zuschuss zu erhalten. Ab der 10. Sitzung ist ein "Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)" von der Psychotherapeut:in auszufüllen.
Die Überweisung des Zuschusses erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – nach Einreichung der Honorarnote der Psychotherapeut:in bei der zuständigen Krankenversicherung. Beim ersten Einreichen muss die ärztliche Bestätigung beigelegt werden.
2. Kostenübernahme durch die Krankenkasse
"Psychotherapie auf Krankenschein" ist in Tirol Menschen mit schweren und schwersten Störungen vorbehalten. Die ÖGK begrenzt die freien Therapieplätze, wodurch Psychotherapeut:innen nur wenige dieser so genannten "Modellplätze" anbieten können.
Je nach finanzieller Situation wird von der Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung Tirol ein Selbstkostenbeitrag in der Höhe von € 5,00 bis € 30,00 eingehoben. Bei Rezeptgebührenbefreiung entfällt dieser Beitrag. Für Versicherte der BVAEB, SVS gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung, dafür ist der Selbstbehalt etwas höher.